Hallo liebe Gartenfreunde,
Laut Satzung müssen Wasseruhren alle 6 Jahre erneuert werden. Dieses Datum steht auf
den Wasseruhren und wird bei der nächsten Wasserablesung bzw. Begehung mit aufgenommen.
Die Pächter werden dann drüber informiert, dass ihre vielleicht abgelaufene
Wasseruhr im jeweils neuen Gartenjahr erneuert werden muss. Die neuen Wasseruhren
können nur vom Verein bezogen werden.
Bitte denkt auch an das Freimachen der Schächte vor der Ablesung.
Eure KGV Vorstandschaft