Fragen & Antworten


Hier haben wir Ihnen die meist gestellten Fragen und die entsprechenden Antworten bereitgestellt.

Fragen & Antworten rund um die Mitgliedschaft und den Verein.

An wen kann ich mich wenden ?

Grundsätzlich ist der erste Ansprechpartner immer der Vorstand des Kleingartenvereins.
Sofern der Vorstand mal nicht persönlich in der Anlage anzutreffen ist, so
können Sie die Vorstandschaft in zweiter Instanz über unser Kontaktformular oder via eMail erreichen.

Gibt es freie Gärten ?

Derzeit sind alle 26 Parzellen verpachtet.

Kleingärtner versuchen eine langfristige Bindung zu ihrem Kleingartenverein und ihrer Parzelle einzugehen, da der Kleingarten an sich eine lange und gute Pflege voraussetzt.
Nichtsdestotrotz ändern sich Lebensumstände aufgrund beruflicher Situation, der Wohnort wechselt, Krankheit oder verminderte Schaffenskraft sind meist Gründe für die Aufgabe des Kleingartens.
Auch bei uns scheiden Mitglieder aus, geben ihre Parzellen frei und ein Bewerber hat die Möglichkeit in den Verein einzutreten und eine Pacht zu übernehmen.

Auch wenn aktuell keine Gärten frei sind, so gibt es die Chance als passives Mitglied ohne Garten am Vereinsleben teilzunehmen und in der Warteliste nach oben zu steigen, da wir als Verein Wert darauf legen,
dass passive Mitglieder bei der Vergabe von Parzellen bevorzugt werden. -> Informationen zu freien Gärten

Muss im Verein Gemeinschaftsarbeit geleistet werden?

Klare Antwort: ja, da im Verein alles ordnungsgemäß geregelt ist. Ordnungsgemäß heißt: In der Gartenordnung des Kleingartenvereins ist die Pflicht zum Ableisten der gemeinnützigen Stunden verankert.
Nicht geleistete Pflichtstunden sind mit Geld auszugleichen. In unserem Verein haben wir einen Betrag in aktueller Höhre pro nicht geleisteter Pflichtstunde.
Es gibt aber auch Vereine mit höheren Beträgen. Über die Zahl der Pflichtstunden und die Höhe des Stundensatzes entscheidet die Mitgliederversammlung.

Wenn ein Mitglied seine Stunden nicht leistet, spielt das „Warum‘“ eigentlich keine Rolle. Jeder hat als Mitglied gerechterweise nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.
Die Bezahlung kann auch unter folgendem Aspekt gesehen werden: Wer die Pflichtstunden z.B. aus beruflichen Gründen nicht leisten kann, gibt seinen erforderlichen Beitrag für den Verein eben in Geld und braucht so auch kein schlechtes Gewissen zu haben, dass er auf Kosten der anderen lebt. Übrigens: Wenn zu wenige Mitglieder an den erforderlichen Arbeiten teilnehmen, müsste damit evtl. eine Firma beauftragt werden. Dazu würde Geld benötigt werden und das würde pro Stunde sicher auch teurer werden als der im Verein übliche Betrag pro Stunde.

Wer kann eine Parzelle pachten?

Jede natürliche Person, die

  • Mitglied im Kleingartenverein im Rednitzugrund e.V.,
  • volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist,
  • in der Lage ist, den festgestellten Ablösebetrag an den Vorpächter sofort zu bezahlen.
Wie groß sind die einzelnen Parzellen?

Das ist ganz unterschiedlich.
Die genauen Größen können bei Freiwerden der Parzelle entsprechend mitgeteilt werden.
Im Durchschnitt liegen wir bei ca. 200-250 qm.

Wie hoch ist der Vereinsbeitrag?

Derzeit liegt der Mitgliedsbeitrag des Vereins bei 45,– € jährlich.
Darin enthalten ist die Abgabe an den Landesverband Bayerischer Kleingärtner.