Muss im Verein Gemeinschaftsarbeit geleistet werden?

Klare Antwort: ja, da im Verein alles ordnungsgemäß geregelt ist. Ordnungsgemäß heißt: In der Gartenordnung des Kleingartenvereins ist die Pflicht zum Ableisten der gemeinnützigen Stunden verankert.
Nicht geleistete Pflichtstunden sind mit Geld auszugleichen. In unserem Verein haben wir einen Betrag in aktueller Höhre pro nicht geleisteter Pflichtstunde.
Es gibt aber auch Vereine mit höheren Beträgen. Über die Zahl der Pflichtstunden und die Höhe des Stundensatzes entscheidet die Mitgliederversammlung.

Wenn ein Mitglied seine Stunden nicht leistet, spielt das „Warum‘“ eigentlich keine Rolle. Jeder hat als Mitglied gerechterweise nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.
Die Bezahlung kann auch unter folgendem Aspekt gesehen werden: Wer die Pflichtstunden z.B. aus beruflichen Gründen nicht leisten kann, gibt seinen erforderlichen Beitrag für den Verein eben in Geld und braucht so auch kein schlechtes Gewissen zu haben, dass er auf Kosten der anderen lebt. Übrigens: Wenn zu wenige Mitglieder an den erforderlichen Arbeiten teilnehmen, müsste damit evtl. eine Firma beauftragt werden. Dazu würde Geld benötigt werden und das würde pro Stunde sicher auch teurer werden als der im Verein übliche Betrag pro Stunde.