Wer kann eine Parzelle pachten? Jede natürliche Person, die Mitglied im Kleingartenverein im Rednitzugrund e.V., volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist, in der Lage ist, den festgestellten Ablösebetrag an den Vorpächter sofort zu bezahlen. Ähnliche Beiträge