Wer kann eine Parzelle pachten?

Jede natürliche Person, die

  • Mitglied im Kleingartenverein im Rednitzugrund e.V.,
  • volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist,
  • in der Lage ist, den festgestellten Ablösebetrag an den Vorpächter sofort zu bezahlen.